Hygieneplan Hotel Sportalm
Liebe Sportalm-Gäste,
wir freuen uns Sie bei uns im Landhotel Sportalm*** begrüßen zu dürfen.
Ungewöhnliche Zeiten verlangen ungewöhnliche Maßnahmen. Zu ihrer und unserer Gesundheit haben wir nachfolgend einige Hinweise, im Einklang mit den aktuell gesetzlichen Vorgaben, für einen erholsamen Aufenthalt bei uns, zusammengefasst mit der dringlichen Bitte um Beachtung, da wir vom Gesetzgeber laut Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern vom 23.04.2021 aufgefordert sind gegenüber Gästen, die die Vorschriften nicht einhalten, konsequent vom Hausrecht Gebrauch zu machen.
Auch wenn wir Sie alle gerne wieder bei uns begrüßen , gibt es aktuell gültige Vorschriften für einen Aufenthalt in Hotels. Zutritt haben nur Genesene, Geimpfte und Getestete, jeweils mit den gültigen Zusatzbedingungen, wie z.B. Test und Nachweise. Wir sind verpflichtet die entsprechenden Nachweise einzufordern und zu kontrollieren. Bitte informieren Sie sich schon vor Anreise eigenverantwortlich über die gültigen Vorschriften. ACHTUNG: Ein Aufenthalt ist laut bayerischer Corona Verordnung nur möglich für:
Vollständig geimpfte Personen ( 2 x Impfung + 15 Tage Wartezeit) Der Impfnachweis ist bei Anreise vorzulegen.
Genesene Personen: Die Bescheinigung und ein negativer PCR Test (max. 24 Std. alt) ist bei Anreise vorzulegen.
Getestete Personen: Voraussetzung ist ein negativer aktueller Corona-Test (max. 24 Std. alt) der Gäste bei Anreise. Selbsttest hat nur in der Unterkunft Gültigkeit. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.
WICHTIG: Die Tests sind in ihrer eigenen Verantwortung durch zu führen.
1. Zu unser aller Schutz verzichten wir aktuell auf ein herzliches Händeschütteln zur Begrüßung. Wir wollen nicht unhöflich erscheinen, sondern wir sorgen uns um aller Wohlbefinden. Ein ehrliches, mündliches „Grüß Gott“ muss leider aktuell zur Zeit genügen.
2. Bitte teilen Sie uns schon bei Anreise oder während ihres Aufenthaltes umgehend mit, wenn Sie sich nicht Wohlfühlen und Sie den Verdacht auf eine Atemwegs-Lungen Erkrankung haben. Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere ist der Aufenthalt laut Bekanntmachung des Freistaates Bayern vom 23.04.2021 nicht gestattet. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz aller. Ihr Zimmerschlüssel wurde vor ihrer Anreise desinfiziert. Bitte behalten Sie den Schlüssel aus Hygienegründen bis zu ihrer Abreise bei sich und geben Sie ihn nicht an der Reception ab. Benutzen Sie zwingend im gesamten Hotelbereich/Innen einen FFP 2 Mundschutz. (Ausnahme: Am Sitzplatz/Tisch im Restaurant und natürlich auf dem Zimmer.)
3. Wir haben im gesamten Hotelbereich 3 Hygienestationen bereitgestellt. Diese befinden sich am Eingang, am Restaurant, und bei den Toiletten. Außerdem steht auf Ihrem Zimmer auch eine Handdesinfektion bereit. Bitte nutzen Sie dieses Angebot ausführlich, besonders wenn Sie von Ausflügen zurückkommen oder bevor Sie zum Essen gehen.
4. Bitte achten Sie permanent auf ausreichend Abstand zu anderen Personen. (1,5 Meter) Dies gilt vor allem an der Reception und im Restaurant. Respektieren Sie den Abstandswunsch anderer Personen und nehmen Sie Rücksicht.
5. Das Frühstück kann in der Zeit von 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr eingenommen werden. Unsere Abendessenszeit beginnt im Moment bereits ab 17.30 Uhr. Es wäre schön, wenn Sie spätestens um 19.00 Uhr zum Essen da sind. Es ist ein fester Tisch für Sie reserviert. Bitte benutzen Sie beim Gang zum Frühstücksbüffet immer FFP 2 Mundschutz und Einweghandschuhe. Unser Restaurantbereich ist aktuell bis max. 22.00 Uhr geöffnet. Biergarten und Terrasse schließen ebenfalls um 22.00 Uhr. (In allen Bereichen dürfen sich keine Gäste mehr aufhalten).
6. Sie erhalten von unseren Restaurantmitarbeitern für ihren gesamten Aufenthalt einen nur für Sie reservierten Tisch im Restaurant gezeigt. Bitte behalten Sie diese Sitzplätze zwingend bei (wie eingedeckt), damit die Abstandsregeln für Sie und für Andere beibehalten werden können. Es gelten die jeweils gültigen max. Personenzahl/Hausstände an einem Tisch. 1 Hausstand + ein weiterer Hausstand, jedoch max. 5 Personen. Kinder bis 14 Jahren, Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Bitte halten Sie ihre Kinder bei sich am Tisch. Auch für Kinder gelten die Abstandsregeln zu anderen Personen. Ab dem 6. Geburtstag besteht Maskenpflicht. Nicht belegbare Plätze/Tische sind zusätzlich mit Hinweisen deutlich gekennzeichnet. Benutzen Sie zwingend im gesamten Hotelbereich/Innen einen FFP 2 Mundschutz. Dies gilt auch, wenn Sie z.B. im Restaurant zum Buffet (+ Handschuh) oder zu ihrem Zimmer zurück gehen. Zeigen Sie durch Beachtung dieser Regelungen damit auch Rücksicht und Respekt gegenüber anderen Gästen und unseren Mitarbeitern. Beim 1. Besuch unseres Restaurants werden Sie von einem Mitarbeiter zu ihrem Tisch begleitet..
7. Aus Hygieneschutz-Maßnahmen haben wir aktuell beim Frühstück teilweise einzeln abgepackte Produkte/Lebensmittel in Verwendung. Dies entspricht zwar nicht unserer Philosophie als Nationalpark-Partner zur Nutzung von regionalen Produkten und der Reduzierung von unnötigem Abfall, ist aber bis auf Weiteres sinnvoll und notwendigBitte benutzen Sie beim Gang zum Buffet immer FFP 2 Mundschutz und Einweghandschuhe. Dies soll gewährleisten, dass keine Kontakte über Zangen, Löffel, Gabel etc. übertragen werden können.
8. Unseren Wohlfühlbereich mit Sauna und Außenwhirlpool können Sie momentan nach „Stundenplan“ buchen. D.h. dass nur die Personen, die zusammen an einem Tisch sitzen, den Wohlfühlbereich gemeinsam nutzen dürfen. Wir haben die Zeiten deutlich entzerrt, so dass es für alle Gäste möglich sein sollte, hier zu entspannen 😊 Beauty- und Massageanwendungen sind bei Frau Blöchl direkt buchbar, auch hier gilt Maskenpflicht.
9. Die Seifenspender in ihrem Zimmer/Bad sind mit Desinfektionsseife gefüllt, damit Sie zu jeder Zeit ihren persönlichen Hygienestandards nachkommen können.
10. In der digitalen Gästemappe finden Sie ausführliche Informationen über gängige Hygienemaßnahmen, die Ihnen sicherlich bereits bestens bekannt sind. Wir möchten ihnen diese trotzdem zur Erinnerung bringen und Sie auffordern so oft wie möglich von den Desinfektionsspendern Gebrauch zu machen.
11. Sollte es Ihnen lieber sein, dass während ihres Aufenthaltes kein Mitarbeiter ihr Zimmer betritt und deshalb kein oder nur ein teilweiser Zimmerdienst durchgeführt wird, befestigen Sie einfach das „Bitte nicht Stören“ Schild an der Außenklinke ihrer Zimmertür. Dies verhindert etwaige und nicht unbedingt notwendige Kontaktmöglichkeiten.
12. Unsere Mitarbeiter sind mit ganzer Freude und Herzen bemüht ihnen einen schönen und erholsamen Aufenthalt bei uns zu bereiten. Vor allem bei sommerlichen Temperaturen oder am heißen Herd ist körperliche Arbeit mit Mundschutz alles andere als einfach. Bitte haben Sie etwas Geduld und Verständnis, sollte einmal etwas nicht genau nach ihren Vorstellungen oder Wünschen ablaufen. Wir haben weder Virus noch Gesetze und Regeln gemacht. Diese Situation ist für uns alle schwierig, ungewohnt und auch äußerst kostspielig. Wir tun unser Möglichstes Sie zufrieden zu stellen. Gegenseitige Rücksicht ist allerdings zwingend notwendig für ein entspanntes Miteinander.
13. Der gültige Gesetzestext des Freistaates Bayern liegt an der Reception zum besseren Verständnis für unsere notwendigen Maßnahmen zu ihrer Einsicht aus.
14. Wir behalten uns vor, jederzeit die internen Abläufe und Hygienebestimmungen zu ändern bzw. zu verringern oder zu ergänzen. Wir orientieren uns hierbei an den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen. Unser Hausrecht behalten wir uns bei grober Verletzung und/oder Nicht-Beachtung der Corona-Maßnahmen vor.
Viel Erholung und Entspannung bei uns
Ihre Familie Hubig und alle Mitarbeiter der Sportalm